Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
2024/2025
€ 1'050,-
€ 1'300,-
€ 1'450,-
€ 1'600.-
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
Haustiere
pro Kind
€ 100,-
€ 125,-
€ 125,-
€ 150,-
Hunde/Katzen
pro Erwachsenen
€ 200,-
€ 250,-
€ 250,-
€ 300,-
pauschal € 50.- pro Tier
Endreinigung
Bettwäsche/Hand-/Badetücher
Heizkosten
optional
optional
nach effektivem Verbrauch
€ 90.-
Euro 15,-/Person/Set, darin enthalten auch Geschirrtücher, Badteppiche
Gas/Holz
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
6.1-12.4.25/26.4.-3.5.25/25.10-20.12.25
12.4.-26.4.25/3.5.-7.6.25/21.6.-5.7.25/13.9.-25.10.25/20.12.25-6.1.26
7.6.25 - 21.6.25
5.7.25 - 13.9.25
4 bis 5 Tage, bis 5 Tage Aufpreis 15%
7 Tage von Sa bis Sa oder auf Anfrage
7 Tage von Samstag bis Samstag
14 Tage von Samstag bis Samstag
weniger als 2 Monate vor Mietbeginn
bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn
bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn
4 und mehr Monate vor Mietbeginn
Wenn Nachmieter gestellt wird oder durch Agentur gefunden wird
100 % (ohne Endreinigung, ohne Wäschesets)
75 % auf Gesamtpreis
50 % auf Gesamtpreis
33 % auf Gesamtpreis (Angeld/caparra confirmatoria)
Differenz bei tieferen Mieteinnahmen, z.B. durch Kurzfristigkeit oder Belegung mit geringerer Personenzahl
Im Falle einer vorzeitigen Abreise, verspäteten oder Nicht-Anreise bleibt der Mieter zur Zahlung des kompletten Mietzinses verpflichtet. Annulliert der Mieter seinen Urlaub (eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen), ohne einen Nachmieter zu nennen und findet auch der Vermieter keinen Nachmieter, bleibt er in oben aufgeführtem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt, verursacht durch Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Streik, Verkauf des Mietobjektes, Epidemie, Pandemie, Veröffentlichung und Inkrafttreten von staatlichen, behördlichen, regionalen Maßnahmen oder Gesetzestexten, welche eine Ausbreitung des Virus oder der Epidemie oder der Infektionen eindämmen sollen, unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder laut §§ 1218, 1256 und 1463 ital. ZGB unmöglich gemacht, so werden Vermittler und Vermieter von jedweder vertraglichen Verpflichtung befreit. Bei Besitzerwechsel verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit, wenn der neue Besitzer ihn nicht übernimmt oder der Mieter infolge dessen verzichten möchte, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen dem Mieter in all diesen Fällen nicht zu.