1. Allgemeines/Inkrafttreten
Die „VIAVAI dolce far niente AG“ (nachfolgend VIAVAI oder Vermittler genannt) ist als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter tätig. Eine vom Mieter veranlasste und vom Vermieter angenommene Buchung einer Unterkunft begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis. Eine verbindliche Buchung besteht ab Zeitpunkt der schriftlichen Zusage (z.B. per Email oder «Click-taste») des Mieters. Die hier aufgeführten AGB / Hausordnung gelten mit Leistung der Anzahlung als gelesen und akzeptiert. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermittler ein, hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.
Der Vermittler/Vermieter geht vertragliche Beziehungen ausschließlich mit volljährigen Mietern ein. Mit der Buchung bestätigt der Mieter, dass er in seinem Land volljährig ist und den dortigen Gesetzen entspricht.
Der Mieter garantiert, dass seine Alters-, Namens- und Adressdaten korrekt sind und er verpflichtet sich auch, dafür zu sorgen, dass das gebuchte Objekt nur von ihm persönlich oder von volljährigen Personen übernommen wird.
Im Falle der Nichteinhaltung behält sich der Vermieter/Vermittler das Recht vor, ein Strafverfahren nach italienischem Recht einzuleiten.
2. Übergabe
Das Mietobjekt ist dem Mieter vom Vermieter in sauberem und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden, so hat der Mieter dies beim Vermieter unverzüglich, max. binnen 24 Stunden zu rügen, andernfalls gilt das Mietobjekt als in ordnungsgemässem Zustand übergeben. Der Vermieter hat das Recht auf Nachbesserung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Störungen, die durch öffentliche Arbeiten, Bewirtschaftung des Nachbarhofs (ca. 100 m entfernt), der Weinberge, Felder, etc. ausserhalb des Grundstücks stattfinden. Für Probleme oder Fragen irgendwelcher Art wenden Sie sich bitte direkt an den Vermieter.
Anreise: frühestens 17 Uhr, spätestens 20 Uhr
Abreise: bis spätestens 10 Uhr
3. Gebrauch
Das Mietobjekt einschließlich Ausstattung, aber auch die gemeinschaftlich benutzten Bereiche wie z.B. Pool, Poolhaus, Poolbereich, Brotöfen, Spielhaus, Spielplatz, Billardhaus, Waschhaus, Gartenanlage sind sorgfältig zu behandeln. Der Mieter hat die begleitenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Die Untervermietung an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters und das Campieren auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die in Beschreibung und Vertrag angegebene maximale Personenzahl nicht zu überschreiten. Der Mobil-/Internet-Empfang ist auf dem Gelände gut, in den Häusern aufgrund der Mauerdicke limitiert. In den Häusern sollten Salz, Pfeffer, Zucker, Mehl, Essig, Öl, Spülmittel und ein paar Gewürze vorrätig sein. Wer etwas aufbraucht, wird gebeten, dies für die nächsten Gäste auch zu ersetzen. Kräuter rund um die Häuser und reife Früchte dürfen für den direkten Verzehr im Feld oben am Pool gerne geerntet werden. Badetücher für Pool/Meer sind nicht im Wäscheset enthalten und sollen selber mitgebracht werden. Hunde sind nur nach vorheriger Rücksprache und gegen einen pauschalen Aufpreis von € 50.- pro Hund erlaubt. Das Laden von E-Autos ist ausschliesslich an der dafür vorgesehenen Ladestation direkt vor dem Gehöft erlaubt. Das Laden von E-Bike-Akkus ist nur unter Aufsicht erlaubt. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet, in den Häusern ist es untersagt zu rauchen.
4. Pool/Poolbereich (in Betrieb 1. Mai-Wochenende bis Mitte Oktober)
Die Benutzung des Pools und gesamten Poolbereichs ist nur während den dort an den Eingangsbereichen und am Schild publizierten Öffnungszeiten erlaubt. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist der Zugang untersagt und der Vermieter schliesst jegliche Haftung aus. Die Anwesenheit eines Rettungsschwimmers ist nicht gewährleistet, und die Anlage lehnt jegliche Haftung für Unfälle oder Schäden durch unbefugte Poolnutzung ab. Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Pools/Poolbereichs für ihn, seine Familie und die weiteren Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder.
Kinder unter 14 Jahren dürfen sich im Pool und Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Mit Leistung der Anzahlung anerkennt der Mieter die AGB und verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung dieser Regeln für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm, seiner Familie und seinen Gästen untersagt, den Pool und Poolbereich zu nutzen.
5. Nebenkosten
Strom und Wasser sind in haushaltüblichen Mengen im Mietpreis enthalten. Die Kosten fürs Heizen mit Gas, Pellets, Holz werden am Mietende vor Ort nach effektivem Verbrauch abgerechnet. Ebenso die örtlich anfallende Kurtaxe von € 1,50 pro Person/pro Nacht für alle ab 10 Jahren, die von der Region erhoben wird.
6. Rückgabe
Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand, besenrein (Bleche, Backöfen, Öfen, Grill, Brotofen sauber, Kühlschrank und Geschirrspüler leer) und zusammen mit dem vollständigen Inventar dem Vermieter/dessen Vertreter zurück zu geben. Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes/beschädigtes Inventar haftet der Mieter und ist der Mieter ersatzpflichtig. Bettwäsche, Hand-, Badetücher sind bei Abreise/Wechsel gesammelt an den Eingangsbereich des Hauses zu bringen, Abfall muss getrennt (Glas/Blech/Alu, Papier/Karton/Tetra-Pack, Plastik/PET, Grünabfall/Hühnerfutter, Restmüll) und in den entsprechenden Mülltüten und/oder Tonnen gleich vor dem Gehöft entsorgt werden.
7. Annullierung/Aufhebung
Im Falle einer vorzeitigen Abreise, verspäteten oder Nicht-Anreise (No Show) bleibt der Mieter zur Zahlung des kompletten Mietzinses verpflichtet. Annulliert der Mieter seinen Urlaub (eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen), ohne einen Nachmieter zu nennen, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet, falls auch der Vermittler/Vermieter keinen Ersatzmieter findet:
weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 100% (ohne Wäsche, ohne Endreinigung)
bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn 75% des Gesamtpreises
bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
4 und mehr Monate vor Mietbeginn 33% des Gesamtpreises (Angeld)
Wird die Erfüllung des Vertragsverhältnisses infolge höherer Gewalt, verursacht durch Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Streik, Verkauf des Mietobjektes, Epidemie, Pandemie, Veröffentlichung und Inkrafttreten von staatlichen, behördlichen, regionalen Maßnahmen oder Gesetzestexten, welche zum Beispiel eine Ausbreitung eines Virus, einer Epidemie oder Infektionen eindämmen sollen, unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder laut §§ 1218, 1256 und 1463 ital. ZGB unmöglich gemacht, so werden Vermittler und Vermieter von jedweder vertraglichen Verpflichtung befreit. Bei Besitzer-/Eigentümerwechsel verliert das Vertragsverhältnis seine Gültigkeit und Wirksamkeit, wenn der neue Besitzer/Eigentümer ihn nicht übernimmt oder der Mieter infolge dessen verzichten möchte; bereits geleistete Anzahlungen werden vom Vermittler/Vermieter zurückerstattet. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen dem Mieter in all diesen Fällen nicht zu.
8. Haftung
Wurde das Vertragsverhältnis von mehreren Mietern abgeschlossen, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus dieser Buchung solidarisch. VIAVAI ist Vermittler fremder Leistungen und haftet nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. So haftet der Vermittler nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen und empfiehlt, gegen Risiken, die mit einer Reise verbunden sind, auf eigene Kosten eine Versicherung, z.B. Reiserücktritt- und/oder Reiseabbruch-Versicherung abzuschliessen. Für Gäste mit Hund(en): diese(n) inkludieren.
Es ist dem Mieter untersagt, falsche und/oder erfundene und/oder fiktive Daten im Registrierungsverfahren über das entsprechende elektronische Formular einzugeben. Die persönlichen Daten und E-Mails müssen den wirklichen persönlichen Daten des Mieters entsprechen und dürfen nicht von bekannten oder unbekannten Dritten oder aus blosser Phantasie stammen. Der Mieter übernimmt daher die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der eingegebenen oder übermittelten Daten, die auf den Abschluss der bindenden Buchung abzielen. Jede diesbezügliche Haftung des Vermittlers/Vermieters ist ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vor Einleitung eines Streitverfahrens verpflichten sich die Parteien, einen Antrag zur Durchführung einer Schlichtung im Bereich Verbraucherschutz laut Gesetzesdekret Nr. 130 aus 2015 an die Schlichtungsstelle ADR Consumer der Handelskammer Bozen zu stellen und zu hinterlegen. Scheitert das Schlichtungsverfahren, sind die Parteien jederzeit berechtigt, gerichtliche Schritte in die Wege zu leiten.
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis ist ausschliesslich der Gerichtsstand Bozen in Italien zuständig.
Für alles, was in dem vorliegenden Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen und geregelt ist, findet italienisches Recht Anwendung mit ausdrücklichem Ausschluss der Vorschriften des Codice del Turismo (Gesetzesdekret Nr. 79/2011).
10. Datenschutz (Privacy) gemäß EU-DSGVO und italienischem Recht
Der Vermittler/Vermieter schützt die personenbezogenen Daten des Mieters, indem er die vollständige Übereinstimmung ihrer Verarbeitung mit der Referenzgesetzgebung und in diesem Fall mit der Verordnung Nr. 679/2016 sowie mit den einschlägigen nationalen Normen (Datenschutzgesetz, zuletzt geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 101/2018) garantiert und zusichert.
Unter Bezugnahme auf die Informationen auf der Website über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die damit verbundenen erweiterten Informationen über die Verwendung von Cookies gehen wir davon aus, wie die direkt und/oder indirekt über die Website erworbenen personenbezogenen Daten elektronisch/informatisch und, falls erforderlich, auf Papier mit den folgenden Hauptzwecken erfasst und verarbeitet werden: i) zur Erfassung der Buchung; ii) zur Durchführung des Vertrags und der damit verbundenen Mitteilungen; iii) zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen; iv) zur Verwaltung der Geschäftsbeziehungen, um die angeforderten Dienstleistungen besser erbringen zu können. Die korrekte und rechtzeitige Mitteilung der persönlichen Daten des Mieters ist eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten gegenüber Behörden und für die rechtzeitige Ausführung des Vertrags durch den Vermieter, da der Vermieter sonst nicht in der Lage sein wird, die Buchung des Mieters auszuführen.
Rechte der Betroffenen/Mieter: Mieter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzbehörde eingereicht werden.
11. Schlussbestimmungen
Diese AGB annullieren und ersetzen alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Absprachen und Verhandlungen der Vertragsparteien über denselben Gegenstand dieses Vertrages.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.
Im Sinne und mit den Auswirkungen der §§ 1341 und 1342 ital. ZGB (s.g. „clausole vessatorie – belastende Klauseln“) erklärt der Mieter, Kenntnis der oben wiedergegebenen allgemeinen Vertragsbedingungen zu haben und mit Leistung der Anzahlung und späteren Restzahlung ausdrücklich diese und die folgenden Klauseln anzuerkennen: § 1 (Allgemeines/Inkrafttreten), § 2 (Übergabe), § 3 (Gebrauch), § 4 (Pool/Poolbereich), § 6 (Rückgabe), § 7 (Annullierung/Aufhebung), § 8 (Haftung) und § 9 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)