Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
pro Woche
€ 850,-
€ 1'050,-
€ 1'200,-
€ 1'350,-
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
Haustiere
pro Kind
€ 100,- pro Woche
€ 125,- pro Woche
€ 125,- pro Woche
€ 150,- pro Woche
Hunde/Katzen/...
pro Erwachsenen
€ 200,- pro Woche
€ 250,- pro Woche
€ 250,- pro Woche
€ 300,- pro Woche
pauschal € 50.- pro Tier
Endreinigung
Bettwäsche/Hand-/Badetücher
Heizkosten
optional
optional
nach effektivem Verbrauch
€ 75,-
Euro 12,-/Person/Set, darin enthalten auch Geschirrtücher, Badteppiche
Pellet
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
23.4.-7.5.22/29.10.-24.12.22
9.-23.4.22/7.5.-4.6.22/18.6.-2.7.22
4.6. - 18.6.22
2.7. - 10.9.22
3 bis 4 Tage, Anreisetag nach Vereinbarung
7 Tage von Sa bis Sa oder auf Anfrage
7 Tage von Samstag bis Samstag
14 Tage von Samstag bis Samstag, Ausnahme Casa Carlin 7 Tage
Annullierung durch Mieter nach Buchung per Mail/Telefon (ohne Vertrag)
weniger als 2 Monate vor Mietbeginn
bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn
bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn
4 und mehr Monate vor Mietbeginn
Wenn Nachmieter gestellt wird oder durch Agentur gefunden wird
mindestens 20 %
100 % (ohne Endreinigung, ohne Wäschesets)
75 % auf Gesamtpreis
50 % auf Gesamtpreis
33 % auf Gesamtpreis
Differenz bei tieferen Mieteinnahmen, z.B. durch Kurzfristigkeit oder Belegung mit geringerer Personenzahl
A Falls die Vermietung wegen eines behördlichen Beherbergungsverbots nicht möglich sein sollte, werden geleistete Mietzahlungen wahlweise in einen Voucher mit 2 Jahren Gültigkeit (gemäss italienischem Gesetz wäre es 1 Jahr) umgewandelt oder Sie können kostenlos umbuchen. Für die Rückzahlung bereits geleisteter Mietzahlungen wird eine Aufwandspauschale von € 25.- verrechnet. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.
B Falls wegen behördlicher Reisebeschränkungen (Einreiseverbot für Italien oder das Piemont) eine Anreise nicht möglich sein sollte, werden geleistete Mietzahlungen wahlweise in einen Voucher mit 2 Jahren Gültigkeit (gemäss italienischem Gesetz wäre es 1 Jahr) umgewandelt oder Sie können kostenlos umbuchen. Für die Rückzahlung bereits geleisteter Mietzahlungen wird eine Aufwandspauschale von € 25.- verrechnet. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.
C Falls wegen persönlicher, behördlicher Auflagen (z.B. Quarantäneanordnung) ein Aufenthalt nicht möglich ist, liegt dies im Risiko des Mieters. Es gelten in einem solchen Fall unsere normalen Stornobedingungen.
D Das Haus kann im Rahmen der zum Mietzeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben genutzt werden. Falls es z.B. Einschränkungen der max. Personenzahl (Kontaktbeschränkungen) oder behördlich geforderte Nachweise (negativer Corona-Test) gibt, ist dies vom Mieter zu beachten. Hier liegt das Risiko beim Mieter. Ein Rücktrittsrecht von einer Buchung entsteht in einem solchen Fall nicht. Es gelten dann unsere normalen Stornobedingungen.