Casa Coniglio

Mietpreis für bis zu 4 Personen pro Woche

 

 

 

Nebensaison

Normalsaison

Pfingsten

Hochsaison

 

2022 und 2023

 

€   850,-

€ 1'050,-

€ 1'200,-

€ 1'350.-

 

2024

 

€   850,-

€ 1'100,-

€ 1'250,-

€ 1'400,-


Aufpreis bei mehr als 4 Gästen pro Woche

 

 

 

Nebensaison

Normalsaison

Pfingsten

Hochsaison

 

Haustiere

 

pro Kind 

 

€ 100,-

€ 125,- 

€ 125,- 

€ 150,-

 

Hunde/Katzen/...

 

pro Erwachsenen

 

€ 200,- 

€ 250,- 

€ 250,- 

€ 300,- 

 

pauschal € 50.- pro Tier 


Nebenkosten

Endreinigung

Bettwäsche/Hand-/Badetücher

Heizkosten

optional

optional 

nach effektivem Verbrauch

€ 90.-

Euro 15,-/Person/Set, darin enthalten auch Geschirrtücher, Badteppiche

Pellets in Säcken à 15 kg


Mindestmietdauer

Nebensaison

Normalsaison

Pfingsten

Hochsaison

6.1-23.3.24/6.4.-4.5.24/26.10-21.12.24

23.3-6.4./4.5.-18.5.24/1.6.-29.6.24/7.9.-26.10.24

18.5. - 1.6.24

29.6. - 7.9.24

4 Tage, Anreisetag nach Vereinbarung

7 Tage von Sa bis Sa oder auf Anfrage

7 Tage von Samstag bis Samstag

14 Tage von Samstag bis Samstag


Storno/Annullierung

Annullierung durch Mieter nach Buchung per Mail/Telefon (noch ohne Vertrag)

 

weniger als 2 Monate vor Mietbeginn

bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn

bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn

4 und mehr Monate vor Mietbeginn

 

Wenn Nachmieter gestellt wird oder durch Agentur gefunden wird

mindestens 10 %

 

 

100 % (ohne Endreinigung, ohne Wäschesets)

  75 % auf Gesamtpreis

  50 % auf Gesamtpreis

  33 % auf Gesamtpreis (Angeld/caparra confirmatoria)

 

Differenz bei tieferen Mieteinnahmen, z.B. durch Kurzfristigkeit oder Belegung mit geringerer Personenzahl


 

Im Falle einer vorzeitigen Abreise, verspäteten oder Nicht-Anreise bleibt der Mieter zur Zahlung des kompletten Mietzinses verpflichtet. Annulliert der Mieter seinen Urlaub (eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen), ohne einen Nachmieter zu nennen und findet auch der Vermieter keinen Nachmieter, bleibt er in oben aufgeführtem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. 

 

Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt, verursacht durch Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Streik, Verkauf des Mietobjektes, Epidemie, Pandemie, Veröffentlichung und Inkrafttreten von staatlichen, behördlichen, regionalen Maßnahmen oder Gesetzestexten, welche eine Ausbreitung des Virus oder der Epidemie oder der Infektionen eindämmen sollen, unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder laut §§ 1218, 1256 und 1463 ital. ZGB unmöglich gemacht, so werden Vermittler und Vermieter von jedweder vertraglichen Verpflichtung befreit. Bei Besitzerwechsel verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit, wenn der neue Besitzer ihn nicht übernimmt oder der Mieter infolge dessen verzichten möchte, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen dem Mieter in all diesen Fällen nicht zu.

 

Was bedeuten geltende Einschränkungen wegen Corona für eine Buchung?

 

 Falls die Vermietung wegen eines behördlichen Beherbergungsverbots nicht möglich sein sollte, werden geleistete Mietzahlungen wahlweise in einen Voucher mit 2 Jahren Gültigkeit (gemäss italienischem Gesetz wäre es 1 Jahr) umgewandelt oder Sie können kostenlos umbuchen. Für die Rückzahlung bereits geleisteter Mietzahlungen wird eine Aufwandspauschale von € 25.- verrechnet. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.

 

Falls wegen behördlicher Reisebeschränkungen (Einreiseverbot für Italien oder das Piemont) eine Anreise nicht möglich sein sollte, werden  geleistete Mietzahlungen wahlweise in einen Voucher mit 2 Jahren Gültigkeit (gemäss italienischem Gesetz wäre es 1 Jahr) umgewandelt oder Sie können kostenlos umbuchen. Für die Rückzahlung bereits geleisteter Mietzahlungen wird eine Aufwandspauschale von € 25.- verrechnet. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.

 

C Falls wegen persönlicher, behördlicher Auflagen (z.B. Quarantäneanordnung) ein Aufenthalt nicht möglich ist, liegt dies im Risiko des Mieters. Es gelten in einem solchen Fall unsere normalen Stornobedingungen. 

 

 

D Das Haus kann im Rahmen der zum Mietzeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben genutzt werden. Falls es z.B. Einschränkungen der max. Personenzahl (Kontaktbeschränkungen) oder behördlich geforderte Nachweise (negativer Corona-Test) gibt, ist dies vom Mieter zu beachten. Hier liegt das Risiko beim Mieter. Ein Rücktrittsrecht von einer Buchung entsteht in einem solchen Fall nicht. Es gelten dann unsere normalen Stornobedingungen. 

Noch mehr Lust auf Piemont?

 

Codice identificativo di riconoscimento (CIR)

Cascine Crema CIR 004073-CIM-00001

Casa Coniglio   CIR 004073-AGR-00003

VIAVAI vermittelt für Sie als Mieter provisionsfrei sorgsam und stilvoll renovierte Ferienhäuser im Herzen der land-schaftlich und kulinarisch faszinierenden Region Piemont in Norditalien. Vom liebevoll eingerichteten Steinhäuschen für zwei bis zum Hausteil über 3 Etagen für 11 Personen finden Sie auf Cascine Crema den idealen Ort für Ihre nächsten Urlaub, die  nächste Auszeit.

VIAVAI

dolce far niente AG

 Krongasse 10

6003 Luzern

info@viavai.ch