Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
8. Januar bis 9. April / 23. April bis 7. Mai / 29. Oktober bis 24. Dezember
9. bis 23. April / 7. Mai bis 4. Juni / 18. Juni bis 2. Juli / 10. Sep. bis 28. Okt. / 24. Dez. bis 7. Jan. 2023
4. bis 18. Juni
2. Juli bis 10. September
max. 8 Personen (inkl. Kinder)
4 Schlaf- und 4 Badezimmer
plus 1 Schlafgalerie
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
€ 2'500,-
€ 3'400,-
€ 3'700,-
€ 4'100,-
1 Schlaf- & 1 Badezimmer, 1 Schlafgalerie, Küche/Essen/Wohnen im Obergeschoss (OG), 3 Schlaf- & 3 Badezimmer im Mittelgeschoss (MG)
max. 8 Personen (plus 2 Kinder)
4 Schlaf- und 4 Badezimmer
plus 1 Schlafgalerie
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
€ 2'700,-
€ 3'600,-
€ 3'900,-
€ 4'300,-
1 Schlaf- & 1 Badezimmer, 1 Schlafgalerie, Küche/Essen/Wohnen im Obergeschoss (OG), 3 Schlaf- & 3 Badezimmer im Mittelgeschoss (MG)
max. 10 Personen (+ 2 Kinder)
5 Schlaf- und 5 Badezimmer
plus 2 Schlafgalerien
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
€ 2'800,-
€ 3'700,-
€ 4'000,-
€ 4'400,-
2 Schlaf- & 2 Badezimmer, 2 Schlafgalerien, Küche/Essen/Wohnen im Obergeschoss (OG), 3 Schlaf- & 3 Badezimmer im Mittelgeschoss (MG)
max. 15 Erwachsene (+ 1 Kind)
7 Schlaf- und 7 Badezimmer plus 2 Schlafgalerien
Nebensaison
Normalsaison
Pfingsten
Hochsaison
€ 3'200,-
€ 4'100,-
€ 4'400,-
€ 4'900,-
2 Schlaf- & 2 Badezimmer, 2 Schlafgalerien, Küche/Essen/Wohnen im Obergeschoss (OG), 3 Schlaf- & 3 Badezimmer, zweite Wohnküche (nicht in Betrieb) im Mittelgeschoss (MG), 2 Schlaf- & 2 Badezimmer im Erdgeschoss (EG)
Heizkosten
Bettwäsche/Hand-/Badetücher
Haustiere
Endreinigung
nach effektivem Verbrauch
optional
Hunde/Katzen erlaubt
optional
kombinierte Gas-/Solar-Zentralheizung, Holzofen im Wohnzimmer
Euro 10.-/Person/Set, Geschirrtücher und Badeteppiche sind dabei
pro Woche € 50,- pro Haustier
Variante 1 € 120,-
Variante 2 € 140,-
Variante 3 € 160,-
Variante 4 € 190,-
Annullierung durch Mieter nach Buchung per Telefon/Mail (noch vor Vertragsunterzeichnung)
weniger als 2 Monate vor Mietbeginn
bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn
bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn
4 und mehr Monate vor Mietbeginn
Wenn Nachmieter gestellt wird
mindestens 20 %
100 % (ohne Endreinigung, ohne Wäschesets)
75 % vom Gesamtpreis
50 % vom Gesamtpreis
33 % vom Gesamtpreis
Differenz bei tieferen Mieteinnahmen, z.B. durch Kurzfristigkeit oder Belegung einer kleineren Variante
Im Falle einer vorzeitigen Abreise, verspäteten oder Nicht-Anreise bleibt der Mieter zur Zahlung des kompletten Mietzinses verpflichtet. Annulliert der Mieter seinen Urlaub (eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen), ohne einen Nachmieter zu nennen, bleibt er in oben aufgeführtem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt, verursacht durch Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Streik, Verkauf des Mietobjektes, Epidemie, Pandemie, Veröffentlichung und Inkrafttreten von staatlichen, behördlichen, regionalen Maßnahmen oder Gesetzestexten, welche eine Ausbreitung des Virus oder der Epidemie oder der Infektionen eindämmen sollen, unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder laut §§ 1218, 1256 und 1463 ital. ZGB unmöglich gemacht, so werden Vermittler und Vermieter von jedweder vertraglichen Verpflichtung befreit. Bei Besitzerwechsel verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit, wenn der neue Besitzer ihn nicht übernimmt oder der Mieter infolge dessen verzichten möchte, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen dem Mieter in all diesen Fällen nicht zu.
A Falls die Vermietung wegen eines behördlichen Beherbergungsverbots nicht möglich sein sollte, werden geleistete Mietzahlungen wahlweise in einen Voucher mit 2 Jahren Gültigkeit (gemäss italienischem Gesetz wäre es 1 Jahr) umgewandelt oder Sie können kostenlos umbuchen. Für die Rückzahlung bereits geleisteter Mietzahlungen wird eine Aufwandspauschale von € 25.- verrechnet. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.
B Falls wegen behördlicher Reisebeschränkungen (Einreiseverbot für Italien oder das Piemont) eine Anreise nicht möglich sein sollte, werden geleistete Mietzahlungen wahlweise in einen Voucher mit 2 Jahren Gültigkeit (gemäss italienischem Gesetz wäre es 1 Jahr) umgewandelt oder Sie können kostenlos umbuchen. Für die Rückzahlung bereits geleisteter Mietzahlungen wird eine Aufwandspauschale von € 25.- verrechnet. Das Risiko für einen solchen Fall liegt bei uns als Vermieter.
C Falls wegen persönlicher, behördlicher Auflagen (z.B. Quarantäneanordnung) ein Aufenthalt nicht möglich ist, liegt dies im Risiko des Mieters. Es gelten in einem solchen Fall unsere normalen Stornobedingungen
D Das Haus kann im Rahmen der zum Mietzeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben genutzt werden. Falls es z.B. Einschränkungen der max. Personenzahl (Kontaktbeschränkungen) oder behördlich geforderte Nachweise (negativer Corona-Test) gibt, ist dies vom Mieter zu beachten. Hier liegt das Risiko beim Mieter. Ein Rücktrittsrecht von einer Buchung entsteht in einem solchen Fall nicht. Es gelten dann unsere normalen Stornobedingungen.